Einfache Melderegisterauskunft


Die einfache Melderegisterauskunft enthält nach § 44 und § 49 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Für die einfache Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 9,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

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  • Einwohnermeldestelle