Bauantrag / Baugenehmigung Stadt Nordenham


Leistungsbeschreibung


Bauanträge ab 01.01.2024 digital bei der Stadt Nordenham gemäß § 3a Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Hier finden sie ein Online Tutorial zur Antragstellung und Bearbeitung

Leistungsbeschreibung

Bauanträge bearbeitet das Bauordnungsamt der Stadt Nordenham seit Anfang des Jahres 2024 digital. Ab diesem Zeitpunkt müssen Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser im Sinne des § 53 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Bauanträge über das Portal "Open Rathaus" der Stadt Nordenham einreichen. Die Stadt Nordenham nutzt hierfür die Plattform EfA-Online (Verlinkung).

Der digitale Bauantrag und weitere Onlinedienste sind seit Jahresbeginn im "Open Rathaus" der Stadt Nordenham unter Open@Rathaus Nordenham jederzeit abrufbar.

Erforderlich ist die Anmeldung mit einem persönlichen BundID-Konto. Dafür kann z. B. der Personalausweis mit PIN oder das Elster-Zertifikat verwendet werden. Mit dem Personalausweis wird das Vertrauensniveau "hoch" erreicht. Auf das evtl. Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur wird hingewiesen, siehe hierzu das Onlinezugangsgesetz (OZG) (Verlinkung OZG).

Die Kommunikation erfolgt elektronisch per E-Mail über den Vorgangsraum des Onlinedienstes und beteiligt hierüber alle Teilnehmer und Stellen des jeweiligen Antrages. Sofern ein Genehmigungsbescheid von der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Nordenham erteilt wurde, erfolgt automatisch per E-Mail eine Information an die Antragstellerin / den Antragsteller (hier: die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser), dass der Bescheid abholbereit ist und an die Bauherrin / den Bauherrn weitergeleitet werden kann.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in den FAQs der Plattform EfA-Online

Stadt Nordenham als Pilotkommune für das "Digitale Bauantragsverfahren"

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Nordenham nutzt den in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Onlinedienst EfA-Online. Dabei hat die Stadt Nordenham als Pilotkommune an dieser Plattform für Niedersachsen mitgearbeitet.


Gemäß § 3a NBauO stehen folgende Antragsverfahren digital zur Verfügung:

  • Abbruchanzeige gemäß § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

  • Abweichungs-/Ausnahme-/Befreiungsantrag gemäß § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

  • Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

  • Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

  • Bauvoranfrage gemäß § 73 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

  • Mitteilung gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

  • Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO


Demnächst stehen als digitales Antragsverfahren zur Verfügung:

  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Nordenham

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Beide Antragsverfahren sind gesetzlich nicht in digitaler Form vorgeschrieben, stehen aber demnächst als Serviceangebot der Stadt Nordenham über die Plattform EfA-Online zur Verfügung. Diese Anträge können auch weiterhin schriftlich bzw. in Papierform eingereicht werden.

Link zum digitalen Bauantrag

 

Kontakt:

Stadt Nordenham

Bauordnungsamt

Walther-Rathenau-Straße 25

26954 Nordenham

E-Mail: bauordnung[at]nordenham.de

 

Ansprechpartner für technische, baubehördliche Fragen:

Dipl.-Ing. Peter K. Tamm

Tel.: 04731 84-200

 

Ansprechpartnerin bei Fragen zur Onlinebeantragung über EfA-Online:

Manuela Brandes

Tel.: 04731 84-304

Was sollte ich noch wissen?


Kontakt

  • Bauordnungsamt